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Curriculum

Curriculum

Die Lehrinhalte und -formen des Weiterbildungsstudiengangs basieren in auf der Einheit von Lehre und Forschung und vermitteln über Grundlagen- und Fachwissen hinaus ebenfalls Methodenkompetenz. Insbesondere geht es um:

  • breites Grundlagenwissen und Orientierung der theoretischen Schwerpunkte an aktuellen Forschungsentwicklungen in den Fachgebieten
  • vertiefende Methoden- und Strategiekompetenz, die zu eigenständiger wissenschaftlicher Forschung befähigen
  • Vermittlung fachübergreifenden Wissens und die Befähigung zur Integration wissenschaftlicher Vorgehensweisen unterschiedlicher Fachgebiete
  • Einbindung von Studierenden, wenn möglich, in Forschungs- und/oder Entwicklungsprojekte, im Rahmen von Abschlussarbeiten

Zeitlicher Ablauf

Der Zeitaufwand beträgt gemäß internationalen Richtlinien 3600 Arbeitsstunden (120 Leistungs- bzw. ECTS-Punkte). Der Studiengang ist modular aufgebaut und besteht aus einer Einführungs-, Vertiefungs-, und Spezialisierungs-, und einer Abschlussphase. Das Studium wird berufsbegleitend, in Form von Kursen, die ca. 2 bis max. 5 Tage dauern sowie angeleitetem Selbststudium angeboten. Unsere Kurse finden sowohl an Wochentagen als auch am Wochenende statt. Den ungefähren Zeitaufwand entnehmen Sie den Studienverlaufsplänen. Das Studium erstreckt sich über einen Zeitraum von mindestens 4 und maximal 8 Semestern. Der Zeitaufwand für die Spezialisierungsphase ist so angelegt, dass die Masterarbeit parallel angefertigt werden kann. Informationen zur 60 Leitungs- bzw. ECTS-Punkte-Variante und der Kooperation mit der AÖGW finden sie hier.

Der Studiengang mit der begrenzten Teilnehmerzahl (max. 25) lebt von der Interaktion zwischen Studiengangteilnehmern und Dozenten. Eine Anwesenheitspflicht ist deshalb festgeschrieben. Im Falle dringender beruflicher Termine oder Krankheit besteht in begrenztem Umfang die Möglichkeit, dem Studiengang  nach vorheriger Ankündigung fernzubleiben.

Bitte beachten Sie, dass die HHU nicht als Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung anerkannt ist und Sie deshalb keinen Anspruch auf gesetzlich geregelten Bildungsurlaub (nach AWbG NRW) für unseren weiterbildenden Masterstudiengang haben. Jedoch ist die Freistellung für Weiterbildungen außerhalb des gesetzlich geregelten Bildungsurlaubs, auf Basis der Kulanz durch Arbeitgeber möglich.

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